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Eichrechtskonformität #4181
Replies: 3 comments 7 replies
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Der Zähler ist MID-konform. Wenn du in DE aber Strom verkaufen willst, muss der geneigte Käufer vor und nach dem Laden Zählerstände gezeigt bekommen, mit denen er durch geeignete mathematische Verfahren kontrollieren kann, wieviel Strom er laut Rechnung und laut Rechnung (haha) erhalten hat. Ich würde denen einfach MID-Konform schreiben und gut ist. Vielleicht googelst du nochmal nach der Nummer oder was auch immer da auf den Zähker draufgedruckt ist um die Eichrechtkonformität nachzuweisen. Auf Tesla verweisen wird ja nicht viel helfen, die zeigen glaube ich auch an den neuen V4-Stationen das immer noch nicht an. Man hat in DE mal wieder eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, alten Quatsch zu entrümpeln. |
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Dem "Kunden" ist es ja relativ egal wie die Zählerstände waren, der bekommt den Strom bei mir ja umsonst. Aber das Bundesumweltamt besteht ausdrücklich auf eichrechtskonforme Zähler, MID-konform reicht ausdrücklich nicht aus. Wird wahrscheinlich nie kontrolliert, aber ich muss an Eides statt versichern, dass da ein entsprechender Zähler zur Datenerhebung verbaut ist. Kann auch einen Hutschienenzähler vor die Wallboxabsicherung in den Zählerschrank setzen, der kostet aber locker 500€ plus Einbau. Vielleicht ginge es ja etwas günstiger mit internen Umbaumaßnahmen. Die EVSE-ID kostet ja mittlerweile auch einmalig 150€ und dann 50€ jährlich. Macht total Sinn die privaten Ladestellenbetreiber aus dem Markt zu drängen. Gelebte Energiewende? Netzentlastung durch direktes Laden in PKW statt Einspeisung? Alles egal, Hauptsache die großen Ladeparkbetreiber versteckt subventionieren. |
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Vollkommen bei Euch. Solange es THG-Quote heißt, muss sie an jeden ausgezahlt werden. Schließlich vermeiden wir, gerade mit dem reinen Überschussladen, ja auch alle Treibhausgase. Sonst muss es eben Subventionierungsprämie für Großkonzerne oder so heißen. Kevin hat genau den Punkt rausgearbeitet auf den die BNetz-Agentur sich rausredet. Ein MID-Zähler zählt ausreichend genau und das europäische Recht würde das deutsche Recht schlagen. Es wird aber verlangt, dass die Ladedaten manipulationssicher und verschlüsselt übertragen und für die BNetz über eine Transparenzsoftware nachträglich überprüfbar sein müssen. Das kann ein PTB-Zähler, aber kein MID-Zähler so einfach von sich aus. Genau da kam jetzt mein Ansatz her, ob es nicht möglich ist alle Ladedaten in der Wallbox zu verschlüsseln und zu übertragen. Das typisch Deutsche ist ja das weder die BNetz noch mein Netzbetreiber mir sagen konnten auf welche Server ich die Daten denn bitte überspielen soll. Es muss ja nur die Möglichkeit bestehen und ich solle das doch bitte lokal erledigen. Ich sollte diese Daten nur für den Kontrollfall haben und 4 Jahre aufbewahren. Wenn die OpenWB also jeden Ladevorgang signieren und verschlüsseln könnte und dann auf meinem NAS-Laufwerk ablegt, würde ich mich so weit aus dem Fenster lehnen und den Haken im Formular setzen. |
Uh oh!
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Hallo zusammen,
was müsste an der Openwb pro geändert werden um eine Eichrechtskonformität sicherzustellen?
Ich habe meine Wallbox schon seit langer Zeit öffentlich zugänglich gemacht und lasse die Öffentlichkeit (vor allem meine Nachbarn) kostenlos an meiner Wallbox den PV-Überschuss in ihre Fahrzeuge laden. Nun hat das Umweltbundesamt die Anforderungen für die Beantragung der THG-Quote verschärft und besteht neben einer EVSE-ID auch auf eichrechtskonforme Zähler.
Die ID kann ich ja beantragen, nur wie sieht es mit dem Zähler aus?
VG Christoph
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